{"id":9265,"date":"2018-01-13T17:37:59","date_gmt":"2018-01-13T16:37:59","guid":{"rendered":"https:\/\/www.helmutsteiner.net\/allgemeine-geschaftsbedingungen\/"},"modified":"2020-05-28T13:31:16","modified_gmt":"2020-05-28T12:31:16","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.helmutsteiner.com\/de\/agb\/","title":{"rendered":"Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen"},"content":{"rendered":"<p><strong>I. Allgemeine Bestimmungen<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Helmut Steiner wird im Folgenden kurz als \u201eFotograf\u201c bezeichnet, der Vertragspartner\/Auftraggeber kurz als \u201eKunde\u201c. Die Bezeichnung \u201eDritte\u201c beschreibt Personen bzw. Unternehmen die in keinem Verh\u00e4ltnis zum Fotografen innerhalb des jeweiligen Auftrages stehen.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>II. Anwendbarkeit und Geltungsbereich der allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Der Fotograf erbringt seine Leistungen ausschlie\u00dflich auf der Grundlage der\u00a0nachfolgenden allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen. Mit der Auftragserteilung anerkennt\u00a0der Kunde deren Anwendbarkeit.\u00a0Diese gelten &#8211; sofern keine \u00c4nderung\u00a0durch den Fotografen bekannt gegeben wird &#8211; auch f\u00fcr alle k\u00fcnftigen Gesch\u00e4ftsbeziehungen,\u00a0selbst wenn nicht ausdr\u00fccklich auf sie Bezug genommen wird. Etwaige\u00a0Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt.<\/li>\n<li>Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen unwirksam\u00a0sein, so ber\u00fchrt dies die Verbindlichkeit der \u00fcbrigen Bestimmungen der unter\u00a0ihrer Zugrundelegung geschlossenen Vertr\u00e4ge nicht. Eine unwirksame Bestimmung\u00a0ist durch eine wirksame, die eher ihrem Sinn und Zweck am n\u00e4chsten kommt,\u00a0zu ersetzen.<\/li>\n<li>Angebote des Fotografen sind freibleibend und unverbindlich.<\/li>\n<li>Nebenabreden sind unwirksam. Von diesen Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen abweichende Vereinbarungen m\u00fcssen in Schriftform vorliegen.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>III. Urheberrechtliche Bestimmungen<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Alle Urheber- und Leistungsschutzrechte des Lichtbildherstellers (\u00a7\u00a71, 2 Abs. 2,\u00a073ff UrhG) stehen dem Fotografen zu. Nutzungsbewilligungen (Ver\u00f6ffentlichungsrechte\u00a0etc.) gelten nur bei ausdr\u00fccklicher Vereinbarung als erteilt. Der Kunde erwirbt in diesem Fall eine einfache (nicht exklusive und nicht ausschlie\u00dfende),\u00a0nicht \u00fcbertragbare (abtretbare) Nutzungsbewilligung f\u00fcr den ausdr\u00fccklich vereinbarten Verwendungszweck und innerhalb der vereinbarten Grenzen (Auflageziffer,\u00a0zeitliche und \u00f6rtliche Beschr\u00e4nkung etc.); im Zweifel ist der in der Rechnung bzw. im\u00a0Lieferschein angef\u00fchrte Nutzungsumfang ma\u00dfgebend. Jedenfalls erwirbt der Kunde nur so viele Rechte wie es dem offengelegten Zweck des Vertrags (erteilten\u00a0Auftrages) entspricht. Mangels anderer Vereinbarung gilt die Nutzungsbewilligung\u00a0nur f\u00fcr eine einmalige Ver\u00f6ffentlichung (in einer Auflage), nur f\u00fcr das ausdr\u00fccklich\u00a0bezeichnete Medium des Kunden und nicht f\u00fcr Werbezwecke als erteilt.<\/li>\n<li>Der Kunde ist bei jeder Nutzung (Vervielf\u00e4ltigung, Verbreitung, Sendung\u00a0etc.) verpflichtet, die Herstellerbezeichnung (Namensnennung) bzw. den Copyrightvermerk\u00a0im Sinn des WURA (Welturheberrechtsabkommen) deutlich und gut lesbar\u00a0(sichtbar), insbesonders nicht gest\u00fcrzt und in Normallettern, unmittelbar beim Lichtbild\u00a0und diesem eindeutig zuordenbar anzubringen wie folgt: Foto: <a href=\"https:\/\/www.helmutsteiner.com\">\u00a9 Helmut Steiner<\/a>; Ort und, soferne ver\u00f6ffentlicht, Jahreszahl\u00a0der ersten Ver\u00f6ffentlichung. Jedenfalls gilt diese Bestimmung als Anbringung der\u00a0Herstellerbezeichnung im Sinn des \u00a7 74 Abs 3. UrhG. Ist das Lichtbild auf der Vorderseite\u00a0(im Bild) signiert, ersetzt die Ver\u00f6ffentlichung dieser Signatur nicht den vorstehend\u00a0beschriebenen Herstellervermerk.<\/li>\n<li>Jede Ver\u00e4nderung des Lichtbildes bedarf der schriftlichen Zustimmung des Fotografen.\u00a0Dies gilt nur dann nicht, wenn die \u00c4nderung nach dem, dem Fotografen bekannten\u00a0Vertragszweck erforderlich ist.<\/li>\n<li>Die Nutzungsbewilligung gilt erst im Fall vollst\u00e4ndiger Bezahlung des vereinbarten\u00a0Aufnahme- und Verwendungshonorars und nur dann als erteilt, wenn eine ordnungsgem\u00e4\u00dfe\u00a0Herstellerbezeichnung \/ Namensnennung (Punkt 2.2 oben) erfolgt.<\/li>\n<li>Im Fall einer Ver\u00f6ffentlichung sind dem Fotografen zwei kostenlose Belegexemplare zuzusenden. Diese Regelung gilt auch bei kostspieligen Produkten (Kunstb\u00fccher, Videokassetten). Bei Ver\u00f6ffentlichung im Internet ist dem Fotograf\u00a0die Webadresse mitzuteilen.<\/li>\n<li>Bei einer Verletzung der vereinbarten Nutzungsrechte, des Rechtes auf Namensnennung sowie unerlaubter Weiterbearbeitung steht dem Fotografen Schadenersatz in H\u00f6he des dreifachen vereinbarten Nutzungsentgeltes zu.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>IV. Eigentum an analogen sowie digitalen Originalen<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Analoge (Negative, Diapositive, etc.) und digitale (RAW-Daten) Originale stehen im Eigentum des Fotografen. Der Kunde hat kein Anrecht auf Originale, wenn nicht anders vereinbart, sondern lediglich auf die vom Fotografen entwickelten und\/oder bearbeiteten Werke (in digitaler Form z.B. als JPG-Datei und\/oder als, wenn nicht anders vereinbart, kostenpflichtige Abz\u00fcge) und\u00a0betrifft \u2013 sollte keine abweichende Vereinbarung bestehen \u2013 nur eine Auswahl und\u00a0nicht s\u00e4mtliche, vom Fotografen hergestellten Bilddateien.<\/li>\n<li>Eine Vervielf\u00e4ltigung oder Verbreitung von Lichtbildern in Onlinedatenbanken, in elektronischen Archiven, im Internet oder in Intranets, welche nicht nur f\u00fcr den internen Gebrauch des Kunden bestimmt sind, auf CD-Rom, USB Stick oder \u00e4hnlichen Datentr\u00e4gern ist nur auf Grund einer besonderen Vereinbarung zwischen dem Fotografen und dem Auftraggeber gestattet. Das Recht auf eine Sicherheitskopie\u00a0bleibt hiervon unber\u00fchrt.<\/li>\n<li>Der Fotograf archiviert die Originale ohne Rechtspflicht f\u00fcr die Dauer von einem Jahr ab Herstellung. Der Kunde hat auch nach dieser Zeit kein Anrecht auf die Originale. Nach Ablauf dieser Frist ist der Fotograf berechtigt die Originale zu zerst\u00f6ren. Im Fall des Verlusts oder der Besch\u00e4digung stehen dem Kunden keinerlei Anspr\u00fcche zu.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>V. Kennzeichnung<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Der Fotograf ist berechtigt, die Lichtbilder sowie die digitalen Bilddateien in jeder\u00a0ihm geeignet erscheinenden Weise (auch auf der Vorderseite) mit seiner Herstellerbezeichnung\u00a0zu versehen. Der Kunde ist verpflichtet, f\u00fcr die Integrit\u00e4t der\u00a0Herstellerbezeichnung zu sorgen und zwar insbesondere bei erlaubter Weitergabe\u00a0an Dritte (Drucker etc.). Erforderlichenfalls ist die Herstellerbezeichnung anzubringen\u00a0bzw. zu erneuern. Dies gilt insbesonders auch f\u00fcr alle bei der Herstellung erstellten\u00a0Vervielf\u00e4ltigungsmittel bzw. bei der Anfertigung von Kopien digitaler Bilddateien.<\/li>\n<li>Der Kunde ist verpflichtet, digitale Lichtbilder so zu speichern, dass die\u00a0Herstellerbezeichnung mit den Bildern elektronisch verkn\u00fcpft bleibt, sodass sie bei\u00a0jeder Art von Daten\u00fcbertragung erhalten bleibt und der Fotograf als Urheber der Bilder\u00a0klar und eindeutig identifizierbar ist.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>VI. Nebenpflichten<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>F\u00fcr die Einholung allenfalls erforderlicher Werknutzungsbewilligungen Dritter und\u00a0die Zustimmung zur Abbildung von Personen hat der Kunde zu sorgen. Er\u00a0h\u00e4lt den Fotografen diesbez\u00fcglich schad- und klaglos, insbesondere hinsichtlich von\u00a0Anspr\u00fcchen aus dem Recht auf das eigene Bild gem. \u00a7 78 UrhG sowie hinsichtlich\u00a0von Verwendungsanspr\u00fcchen gem. \u00a7 1041 ABGB. Der Fotograf garantiert die Zustimmung\u00a0von Berechtigten nur im Fall ausdr\u00fccklicher schriftlicher Zusage f\u00fcr die\u00a0vertraglichen Verwendungszwecke (Punkt III-1).<\/li>\n<li>Sollte der Fotograf vom Kunden mit der elektronischen Bearbeitung\u00a0fremder Lichtbilder beauftragt werden, so versichert der Kunde, dass er hiezu\u00a0berechtigt ist und stellt den Fotografen von allen Anspr\u00fcchen Dritter frei, die auf eine\u00a0Verletzung dieser Pflicht beruhen.<\/li>\n<li>Der Kunde verpflichtet sich, etwaige Aufnahmeobjekte unverz\u00fcglich\u00a0nach der Aufnahme wieder abzuholen. Werden diese Objekte nach Aufforderung\u00a0nicht sp\u00e4testens nach zwei Werktagen abgeholt, ist der Fotograf berechtigt, Lagerkosten\u00a0zu berechnen oder die Gegenst\u00e4nde auf Kosten des Kunden einzulagern.\u00a0Transport- und Lagerkosten gehen hierbei zu Lasten des Kunden.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>VII. Haftungsausschluss<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Im Fall des Verlusts oder der Besch\u00e4digung von \u00fcber Auftrag hergestellten Aufnahmen\u00a0(Diapositive, Negativmaterial, digitale Bilddateien) haftet der Fotograf &#8211; aus\u00a0welchem Rechtstitel immer &#8211; nur f\u00fcr Vorsatz und grobe Fahrl\u00e4ssigkeit. Die Haftung ist\u00a0auf eigenes Verschulden und dasjenige seiner Bediensteten beschr\u00e4nkt; f\u00fcr Dritte\u00a0(Labors etc.) haftet der Fotograf nur f\u00fcr Vorsatz und grobe Fahrl\u00e4ssigkeit bei der\u00a0Auswahl. Jede Haftung ist auf die Materialkosten und die kostenlose Wiederholung\u00a0der Aufnahmen (sofern und soweit dies m\u00f6glich ist) beschr\u00e4nkt. Weitere Anspr\u00fcche\u00a0stehen dem Kunden nicht zu; der Fotograf haftet insbesondere nicht f\u00fcr allf\u00e4llige\u00a0Reise- und Aufenthaltsspesen sowie f\u00fcr Drittkosten (Modelle, Assistenten, Visagisten\u00a0und sonstiges Aufnahmepersonal) oder f\u00fcr entgangenen Gewinn, Folge- und\u00a0immaterielle Sch\u00e4den. Schadenersatzanspr\u00fcche bestehen nur, wenn vom Gesch\u00e4digten\u00a0grobe Fahrl\u00e4ssigkeit nachgewiesen wird. Ersatzanspr\u00fcche verj\u00e4hren nach 3\u00a0Monaten ab Kenntnis von Schaden und Sch\u00e4diger, jedenfalls aber in 10 Jahren nach\u00a0Erbringung der Leistung oder Lieferung.<\/li>\n<li>Punkt VII-1 gilt entsprechend f\u00fcr den Fall des Verlusts oder der Besch\u00e4digung\u00a0\u00fcbergebener Vorlagen (Filme, Layouts, Display-St\u00fccke, sonstige Vorlagen etc.) und\u00a0\u00fcbergebener Produkte und Requisiten. Wertvollere Gegenst\u00e4nde sind vom Vertragspartner\u00a0zu versichern.<\/li>\n<li>Sendungen reisen auf Kosten und Gefahr des Kunden.<\/li>\n<li>Der Kunde tr\u00e4gt das Risiko f\u00fcr alle Umst\u00e4nde, die nicht in der Person des Fotografen liegen. Dazu z\u00e4hlen insbesondere die Wetterlage bei Au\u00dfenaufnahmen, rechtzeitige Bereitstellung von Produkten und Requisiten, der Ausfall von Modellen, Reisebehinderungen et cetera. In F\u00e4llen der h\u00f6heren Gewalt trifft den Fotografen ebenfalls keine Haftung.<\/li>\n<li>Ist es dem Fotograf nicht m\u00f6glich, z.B. auf Grund von Krankheit, den Termin wahrzunehmen so h\u00e4lt er sich dadurch schad- und klaglos, indem er nachweislich bei drei Berufsfotografen um Vertretung ersucht. In F\u00e4llen h\u00f6herer Gewalt, Umst\u00e4nden die nicht vom Fotografen verschuldet sind bzw. wurden, nicht vors\u00e4tzlich oder grob fahrl\u00e4ssig herbeigef\u00fchrten Situationen, z.B. schweren Erkrankungen oder Unf\u00e4llen, in denen es dem Fotografen nicht zumutbar ist eine Vertretung zu organisieren hat der Kunde keinen Anspruch auf Schadenersatz oder sonstige Anspr\u00fcche die durch den Vertrag entstanden sind. Handelt es sich in diesem Fall um ein Fixgesch\u00e4ft steht dem Kunden die Wandlung zu und der Fotograf gibt die Anzahlung so bald es ihm m\u00f6glich ist zur\u00fcck. Handelt es sich nicht um ein Fixgesch\u00e4ft wird der Fotograf so bald wie m\u00f6glich mit dem Kunden einen neuen Termin vereinbaren. Sollte dies l\u00e4nger dauern als vier Wochen so steht dem Kunden die Wandlung zu. Ist der Kunde Unternehmer so ist jegliche Haftung f\u00fcr andere als Personensch\u00e4den ausgeschlossen.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>VIII. Vorzeitige Aufl\u00f6sung<\/strong><\/p>\n<p>Der Fotograf ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aus wichtigen Gr\u00fcnden\u00a0aufzul\u00f6sen. Von einem wichtigen Grund ist insbesondere dann auszugehen,\u00a0wenn \u00fcber das Verm\u00f6gen des Kunden ein Konkurs oder Ausgleichsverfahren\u00a0er\u00f6ffnet oder ein Antrag auf Er\u00f6ffnung eines solchen Verfahrens mangels kostendeckenden\u00a0Verm\u00f6gens abgewiesen wird oder wenn der Kunde seine Zahlungen\u00a0einstellt, bzw. berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonit\u00e4t des Kunden\u00a0bestehen und dieser nach Aufforderung des Fotografen weder Vorauszahlungen\u00a0noch eine taugliche Sicherheit leistet, bzw. wenn die Ausf\u00fchrung der Leistung aus\u00a0Gr\u00fcnden, welche vom Kunden zu vertreten sind, unm\u00f6glich oder trotz Setzung\u00a0einer 14-t\u00e4gigen Nachfrist weiters verz\u00f6gert wird, bzw. der Vertragspartner trotz\u00a0schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen fortgesetzt gegen\u00a0wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag, wie etwa der Zahlung eines f\u00e4llig gestellten\u00a0Teilbetrages oder Mitwirkungspflichten, verst\u00f6\u00dft.<\/p>\n<p><strong>IX. Leistung und Gew\u00e4hrleistung<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Der Fotograf wird den erteilten Auftrag sorgf\u00e4ltig ausf\u00fchren. Er kann den Auftrag\u00a0auch &#8211; zur G\u00e4nze oder zum Teil &#8211; durch Dritte ausf\u00fchren lassen. Sofern der Kunde keine schriftlichen Anordnungen trifft, ist der Fotograf hinsichtlich der Art der\u00a0Durchf\u00fchrung des Auftrages frei. Dies gilt insbesonders f\u00fcr die Bildgestaltung, die\u00a0Auswahl der Fotomodelle, des Aufnahmeortes und der angewendeten fotografischen\u00a0Mittel. Abweichungen von fr\u00fcheren Lieferungen stellen als solche keinen Mangel dar.\u00a0Teilt sich ein Auftrag auf mehrere Male auf so stellen unterschiedliche Arten der Vertragserf\u00fcllung keinen Mangel dar.<\/li>\n<li>F\u00fcr M\u00e4ngel, die auf unrichtige oder ungenaue Anweisungen des Kunden\u00a0zur\u00fcckzuf\u00fchren sind, wird nicht gehaftet (\u00a7 1168a ABGB). Jedenfalls haftet der\u00a0Fotograf nur f\u00fcr Vorsatz und grobe Fahrl\u00e4ssigkeit.<\/li>\n<li>Der Fotograf beh\u00e4lt sich &#8211; abgesehen von jenen F\u00e4llen, in denen dem Kunden\u00a0von Gesetzes wegen das Recht auf Wandlung zusteht &#8211; vor, den Gew\u00e4hrleistungsanspruch\u00a0nach seiner Wahl durch Verbesserung, Austausch oder Preisminderung\u00a0zu erf\u00fcllen. Der Kunde hat diesbez\u00fcglich stets zu beweisen, dass der\u00a0Mangel zum \u00dcbergabezeitpunkt bereits vorhanden war. Die Ware ist nach der Ablieferung\u00a0unverz\u00fcglich zu untersuchen. Dabei festgestellte M\u00e4ngel sind ebenso unverz\u00fcglich,\u00a0sp\u00e4testens aber innerhalb von 6 Tagen nach Ablieferung, unter Bekanntgabe\u00a0von Art und Umfang des Mangels dem Fotografen schriftlich bekanntzugeben.\u00a0Verdeckte M\u00e4ngel sind unverz\u00fcglich nach ihrer Entdeckung zu r\u00fcgen. Wird eine\u00a0M\u00e4ngelr\u00fcge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt. Die\u00a0Geltendmachung von Gew\u00e4hrleistung oder Schadenersatzanspr\u00fcchen einschlie\u00dflich\u00a0von Mangelfolgesch\u00e4den sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung auf Grund von\u00a0M\u00e4ngeln, sind in diesen F\u00e4llen ausgeschlossen. Die Gew\u00e4hrleistungsfrist betr\u00e4gt 3\u00a0Monate.<\/li>\n<li>F\u00fcr unerhebliche M\u00e4ngel wird nicht gehaftet. Farbdifferenzen bei Nachbestellung\u00a0gelten nicht als erheblicher Mangel. Punkt VII-1 gilt entsprechend.<\/li>\n<li>F\u00fcr feste Auftragstermine wird nur bei ausdr\u00fccklicher schriftlicher Vereinbarung\u00a0gehaftet. Im Fall allf\u00e4lliger Lieferverz\u00f6gerungen gilt\u00a0Punkt VII-1 entsprechend.<\/li>\n<li>Geringf\u00fcgige Lieferfrist\u00fcberschreitungen sind jedenfalls zu akzeptieren, ohne\u00a0dass dem Vertragspartner ein Schadenersatzanspruch oder ein R\u00fccktrittsrecht zusteht.<\/li>\n<li>Allf\u00e4llige Nutzungsbewilligungen des Fotografen umfassen nicht die \u00f6ffentliche\u00a0Auff\u00fchrung von Tonwerken in jedweden Medien.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>X. Workshops<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Der Fotograf bietet auch Workshops in diversen Fachgebieten. Es obliegt allein dem Fotografen Inhalt und Pr\u00e4sentation des Workshops zu gestalten. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Ersatz sollten ihm Inhalt und Pr\u00e4sentation nicht zusagen.<\/li>\n<li>Ein Workshop-Platz gilt erst als gebucht bzw. reserviert wenn beim Fotografen die gesamte Kursgeb\u00fchr eingegangen ist. Eine nur teilweise Anzahlung berechtigt nicht zur Teilnahme au\u00dfer der Fotograf hat dies gesondert in der Workshop-Beschreibung ausgewiesen.<\/li>\n<li>Der Fotograf beh\u00e4lt sich vor Workshops abzusagen, wenn eine vorher angegebene Mindesteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Diese Absage wird sp\u00e4testens 3 Werktage vorher per E-Mail bekanntgegeben. In diesem Fall wird die bereits bezahlte Kursgeb\u00fchr binnen 14 Tagen erstattet.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>XI. Entlohnung<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Mangels ausdr\u00fccklicher schriftlicher Vereinbarung steht dem Fotografen ein\u00a0Werklohn (Honorar) nach seinen jeweils g\u00fcltigen Preislisten, sonst ein angemessenes\u00a0Honorar (z.B. nach Empfehlung der Fotografeninnung f\u00fcr das Bundesland des Firmensitzes des Fotografen) zu.<\/li>\n<li>Das Honorar steht auch f\u00fcr Layout- oder Pr\u00e4sentationsaufnahmen sowie dann\u00a0zu, wenn eine Verwertung unterbleibt oder von der Entscheidung Dritter abh\u00e4ngt. Auf\u00a0das Aufnahmehonorar werden in diesem Fall keine Preisreduktionen gew\u00e4hrt.<\/li>\n<li>Alle Material- und sonstigen Kosten (Requisiten, Produkte, Modelle, Reisekosten,\u00a0Aufenthaltsspesen, Visagisten etc.), auch wenn deren Beschaffung durch den Fotografen\u00a0erfolgt, sind gesondert zu bezahlen.<\/li>\n<li>Im Zuge der Durchf\u00fchrung der Arbeiten vom Kunden gew\u00fcnschte \u00c4nderungen\u00a0gehen zu seinen Lasten.<\/li>\n<li>Konzeptionelle Leistungen (Beratung, Layout, sonstige grafische Leistungen etc.)\u00a0sind im Aufnahmehonorar nicht enthalten. Dasselbe gilt f\u00fcr einen \u00fcberdurchschnittlichen organisatorischen Aufwand oder einen solchen Besprechungsaufwand.<\/li>\n<li>Wird die f\u00fcr den Auftrag vorgesehene Zeit wesentlich \u00fcberschritten und hat der Kunde dies zu vertreten, so erh\u00f6ht sich das Honorar des Fotografen. Dies gilt sowohl f\u00fcr Auftr\u00e4ge f\u00fcr die ein Stundenlohn vereinbart wurde als auch f\u00fcr Auftr\u00e4ge f\u00fcr die ein Pauschalpreis vereinbart wurde.<\/li>\n<li>Nimmt der Kunde von der Durchf\u00fchrung des erteilten Auftrages aus in seiner Sph\u00e4re liegenden Gr\u00fcnden Abstand, steht dem Fotografen mangels anderer\u00a0Vereinbarung das vereinbarte Entgelt zu. Im Fall unbedingt erforderlicher\u00a0 Terminver\u00e4nderungen\u00a0(z.B. aus Gr\u00fcnden der Wetterlage) ist ein dem vergeblich erbrachten\u00a0bzw. reservierten Zeitaufwand entsprechendes Honorar und alle Nebenkosten zu\u00a0bezahlen.\u00a0Im Falle der Unm\u00f6glichkeit (z.B. Krankenhausaufenthalt oder schwerere Krankheit) bei Privatkunden fallen nur die dem Fotografen schon entstandenen Nebenkosten an, wenn der Kunde die Unm\u00f6glichkeit belegen kann z.B. durch ein \u00e4rztliches Attest.<\/li>\n<li>Das Netto-Honorar versteht sich zuz\u00fcglich Umsatzsteuer in ihrer jeweiligen gesetzlichen H\u00f6he f\u00fcr Unternehmer. Gegen\u00fcber Privatkunden wird die Umsatzsteuer ausgewiesen.<\/li>\n<li>Der Vertragspartner verzichtet auf die M\u00f6glichkeit der Aufrechnung.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>XII. Lizenzhonorar<\/strong><\/p>\n<p>Sofern nicht ausdr\u00fccklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, steht dem Fotografen\u00a0im Fall der Erteilung einer Nutzungsbewilligung ein Werknutzungsentgelt in vereinbarter\u00a0oder angemessener H\u00f6he gesondert zu.<\/p>\n<p><strong>XIII. Zahlung<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Mangels anderer ausdr\u00fccklicher schriftlicher Vereinbarungen ist bei Auftragserteilung\u00a0eine Akontozahlung in der H\u00f6he von 50% der voraussichtlichen Rechnungssumme\u00a0zu leisten. Sofern nicht ausdr\u00fccklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist,\u00a0ist das Resthonorar &#8211; falls es f\u00fcr den Kunden bestimmbar ist \u2013 nach Beendigung\u00a0des Werkes, ansonsten nach Rechnungslegung sofort bar zur Zahlung f\u00e4llig.\u00a0Die Rechnungen sind ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar. Im \u00dcberweisungsfall\u00a0gilt die Zahlung erst mit Verst\u00e4ndigung des Fotografen vom Zahlungseingang als\u00a0erfolgt.<\/li>\n<li>Bei Auftr\u00e4gen, die mehrere Einheiten umfassen, ist der Fotograf berechtigt,\u00a0nach Lieferung jeder Einzelleistung Rechnung zu legen.<\/li>\n<li>Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners ist der Fotograf &#8211; unbeschadet \u00fcbersteigender Schadenersatzanspr\u00fcche \u2013 berechtigt, Verzugszinsen in der H\u00f6he von 5\u00a0Prozent \u00fcber dem Basiszinssatz j\u00e4hrlich zu verrechnen.<\/li>\n<li>Ist der Kunde Unternehmer so fallen nach \u00a7352 UGB Verzugszinsen in H\u00f6he von 8% \u00fcber dem Basiszinsatz an. Mahnspesen und die Kosten \u2013 auch au\u00dfergerichtlicher \u2013 anwaltlicher Intervention gehen zu Lasten des Vertragspartners.<\/li>\n<li>Das Risiko des Postwegs gerichtlicher Eingaben (Klagen, Exekutionsantr\u00e4ge) gehen zu Lasten des Kunden. Verweigert der Kunde (Auftraggeber) die Annahme wegen mangelhafter Erf\u00fcllung oder macht er Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche geltend, ist das Honorar gleichwohl zur Zahlung f\u00e4llig.<\/li>\n<li>Soweit gelieferte Bilder ins Eigentum des Kunden \u00fcbergehen, geschieht\u00a0dies erst mit vollst\u00e4ndiger Bezahlung des Aufnahmehonorars samt Nebenkosten.\u00a0In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts liegt kein R\u00fccktritt vom\u00a0Vertrag, au\u00dfer dieser wird ausdr\u00fccklich erkl\u00e4rt, vor.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>XIV. Storno<\/strong><\/p>\n<p>F\u00fcr Stornierungen gilt folgende Tabelle (Basishonorar ohne Nebenkosten):<\/p>\n<ul>\n<li>12 Monate vor Buchungstermin 10% des Basishonorars;<\/li>\n<li>6 Monate vor Buchungstermin 20% des Basishonorars;<\/li>\n<li>3 Monate vor Buchungstermin 30% des Basishonorars;<\/li>\n<li>1 Monat vor Buchungstermin 50% des Basishonorars;<\/li>\n<li>2 Wochen vor Buchungstermin 90% und<\/li>\n<li>ab 1 Woche vor Buchungstermin 100% des Basishonorars.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.<\/p>\n<p><strong>XV. Lieferung<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Der Fotograf beh\u00e4lt sich eine Vorauswahl der Bilder nach technischen Aspekten vor, so werden z.B. unscharfe, falsch belichtete Bilder, etc. im vorherein aussortiert und nicht dem Kunden zur Auswahl \u00fcbermittelt. Der Kunde erh\u00e4lt die nach technischem Ausschuss verbliebenen Fotos zur Auswahl.<\/li>\n<li>W\u00e4hlt der Kunde nicht binnen 14 Tagen Werke aus welche er entwickelt\/bearbeitet haben m\u00f6chte so f\u00e4llt dies in den Verantwortungsbereich des Fotografen. Darauf wird der Kunde vom Fotografen bei \u00dcbermittlung der auszuw\u00e4hlenden Fotos ausdr\u00fccklich hingewiesen. Die Lieferung des Werkes erfolgt nach Vereinbarung entweder \u00fcber das Internet als Download oder dem Kunden wird eine CD\/DVD bzw. bei Hochzeiten &amp; B2B-Kunden ein USB-Stick \u00fcbergeben.<\/li>\n<li>Angaben \u00fcber eine Lieferzeit sind nur verbindlich wenn ein konkreter Termin ausdr\u00fccklich vom Fotografen zugesichert wurde. Bei einem vereinbarten Termin haftet der Fotograf nur f\u00fcr Vorsatz oder grobe Fahrl\u00e4ssigkeit bei Fristvers\u00e4umnis, ausdr\u00fccklich nicht bei h\u00f6herer Gewalt.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>XVI. Datenschutz<\/strong><\/p>\n<p>Der Vertragspartner erkl\u00e4rt sich ausdr\u00fccklich damit einverstanden, dass der Fotograf die von ihm bekanntgegebenen Daten (Name, Adresse, E-Mail, Kreditkartendaten, Daten f\u00fcr Konto\u00fcberweisungen, Telefonnummer) f\u00fcr Zwecke der Vertragserf\u00fcllung und Betreuung sowie f\u00fcr eigene Werbezwecke automationsunterst\u00fctzt ermittelt, speichert und verarbeitet. Weiters ist der Vertragspartner einverstanden, dass ihm elektronische Post zu Werbezwecken bis auf Widerruf zugesendet wird. N\u00e4here Informationen entnehmen Sie bitte unserer <a href=\"https:\/\/www.helmutsteiner.com\/de\/datenschutzerklaerung\/\">Datenschutzerkl\u00e4rung<\/a>.<\/p>\n<p><strong>XVII. Verwendung von Bildnissen zu Werbezwecken des Fotografen<\/strong><\/p>\n<p>Der Fotograf ist \u2013 sofern keine ausdr\u00fcckliche gegenteilige schriftliche Vereinbarung\u00a0besteht \u2013 berechtigt von ihm hergestellte Lichtbilder zur Bewerbung seiner T\u00e4tigkeit uneingeschr\u00e4nkt zu verwenden. Der Kunde erteilt zur Ver\u00f6ffentlichung zu Werbezwecken\u00a0des Fotografen seine ausdr\u00fcckliche und unwiderrufliche Zustimmung und verzichtet\u00a0auf die Geltendmachung jedweder Anspr\u00fcche, insbesondere aus dem Recht auf das\u00a0eigene Bild gem. \u00a7 78 UrhG sowie auf Verwendungsanspr\u00fcche gem. \u00a7 1041 ABGB.<\/p>\n<p><strong>XVIII. Alternative Streitbeilegung<\/strong><\/p>\n<p>Die Europ\u00e4ische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter <a href=\"http:\/\/ec.europa.eu\/consumers\/odr\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">ec.europa.eu\/consumers\/odr<\/a>\u00a0finden. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren (gem\u00e4\u00df Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und \u00a7 36 VSBG)\u00a0vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.<\/p>\n<p><strong>XIX. Schlussbestimmungen<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Erf\u00fcllungsort und Gerichtsstand ist der Unternehmenssitz des Fotografen.<\/li>\n<li>Allf\u00e4llige Regressforderung, die der Kunde oder Dritte aus dem Titel der\u00a0Produkthaftung im Sinne des PHG gegen den Fotografen richten, sind ausgeschlossen,\u00a0es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in der Sph\u00e4re\u00a0des Fotografen verursacht und zumindest grob fahrl\u00e4ssig verschuldet wurde. Im \u00dcbrigen\u00a0ist \u00f6sterreichisches materielles Recht anzuwenden. Die Anwendbarkeit des\u00a0UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist deutsch.<\/li>\n<li>Diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen gelten f\u00fcr von Fotografen auftragsgem\u00e4\u00df\u00a0hergestellte Filmwerke oder Laufbilder sinngem\u00e4\u00df, und zwar unabh\u00e4ngig von\u00a0dem angewendeten Verfahren und der angewendeten Technik (Film, Video, etc.).<\/li>\n<li>F\u00fcr alle Gesch\u00e4fte und Auftr\u00e4ge des Fotografen in denen die allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen Bestandteil werden gilt diese Bestimmung ebenso.<\/li>\n<li>Widerspricht eine der Regelungen dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen dem geltenden Konsumentenschutzgesetz (KSchG) so tritt im Streitfall an dessen Stelle eine Regelung die am besten den Sinn der urspr\u00fcnglichen Regelung wiedergibt.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>Sie erreichen uns unter folgenden Kontaktdaten<\/strong>:<\/p>\n<p>Helmut Steiner Productions e.U.<br \/>\nDI Mag. Helmut Steiner<\/p>\n<p>E-Mail: office [at] helmutsteiner.com<\/p>\n<p><strong>Vorvertragliche Informationen gem\u00e4\u00df \u00a7 4 Abs 1 FAGG<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li>Belehrung \u00fcber Ihr\u00a0<a href=\"https:\/\/www.helmutsteiner.com\/de\/widerrufsrecht\/\">R\u00fccktrittsrecht\/Widerrufsrecht<\/a><\/li>\n<li>Alle Vertragsabschl\u00fcsse unterliegen unseren\u00a0<a href=\"https:\/\/www.helmutsteiner.com\/de\/agb\/\" rel=\"noopener\" data-slimstat=\"3\">AGB<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.helmutsteiner.com\/de\/impressum\/\" rel=\"noopener\" data-slimstat=\"5\">Impressum<\/a>\u00a0&amp;\u00a0<a href=\"https:\/\/www.helmutsteiner.com\/de\/datenschutzerklaerung\/\" rel=\"noopener\" data-slimstat=\"5\">Erkl\u00e4rung zur Informationspflicht (Datenschutzerkl\u00e4rung)<\/a><\/li>\n<\/ul>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>I. Allgemeine Bestimmungen Helmut Steiner wird im Folgenden kurz als \u201eFotograf\u201c bezeichnet, der Vertragspartner\/Auftraggeber kurz als \u201eKunde\u201c. Die Bezeichnung \u201eDritte\u201c beschreibt Personen bzw. Unternehmen die in keinem Verh\u00e4ltnis zum Fotografen innerhalb des jeweiligen Auftrages stehen. II. Anwendbarkeit und Geltungsbereich der allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen Der Fotograf erbringt seine Leistungen ausschlie\u00dflich auf der Grundlage der\u00a0nachfolgenden allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen. Mit  [&#8230;]<\/p>","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"iawp_total_views":6,"footnotes":""},"class_list":["post-9265","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.helmutsteiner.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/9265","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.helmutsteiner.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.helmutsteiner.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.helmutsteiner.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.helmutsteiner.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=9265"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.helmutsteiner.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/9265\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.helmutsteiner.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=9265"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}